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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Immobilienbüro Pickhardt (Inhaber Jan Pickhardt)
1. Unsere Dienstleistung wird ausschließlich auf Grundlage der nachfolgend genannten Bedingungen angeboten. Die AGB erlangen spätestens mit Inanspruchnahme unserer Leistung Gültigkeit.
2. Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bzw. den Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung von der Firma Immobilienbüro Pickhardt weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadenersatzpflicht in Höhe der vereinbarten Maklergebühr.
3. Ist dem Auftraggeber (Angebotsempfänger, Interessent) die Verkäuflichkeit bzw. die Vermietbarkeit eines nachgewiesenen Objektes bereits bekannt, hat er dies der Firma Immobilienbüro Pickhardt unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen, unter Angabe des Informationsquelle schriftlich mitzuteilen.
4. Mit dem Abschluss eines notariellen Kaufvertrages oder dem Abschluss eines Mietvertrages durch den Nachweis oder die Vermittlung der Firma Immobilienbüro Pickhardt ist zu dessen Gunsten eine Maklergebühr verdient und fällig. Die Provision ist für den Nachweis oder die Vermittlung zu zahlen. Die Firma Immobilienbüro Pickhardt hat ein Recht auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß. Erfolgt ein Vertragsabschluß ohne die Anwesenheit der Firma Immobilienbüro Pickhardt, so ist ihm vom Auftraggeber Auskunft über die Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen.
5. Folgende Provisionssätze sind vereinbart: - Ankauf, berechnet aus dem Gesamtkaufpreis der Immobilie 5,25 % zzgl.. MwSt. / 6,06 % incl. oder grundstücksgleichen Rechten (z. B. Erbbaurechten),vom Käufer MwSt - Anmietung von Wohnungen oder Immobilien zur privaten, 2 Kaltmieten zzgl. MwSt. / 2,32 nicht gewerblichen Nutzung, vom Mieter KM incl. MwSt - Anmietung von Gewerbeflächen oder Immobilien zur gewerblichen 3 Kaltmieten zzgl. MwSt. / 3,48 Nutzung, vom Mieter KM incl. MwSt
6. Die von der Firma Immobilienbüro Pickhardt gemachten Angaben zur Immobilie basieren auf uns erteilten Informationen durch Dritte, insbesondere durch den Verkäufer/Vermieter. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann daher nicht übernommen werden. Ebenso kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das Objekt anderweitig verkauft / vermietet wird.
7. Wird aufgrund unserer Tätigkeit anstelle der angebotenen Vertragsmöglichkeit ein wirtschaftlich vergleichbarer Vertrag oder ein Vertrag über ein Objekt, was dem ursprünglichen wirtschaftlichen Zweck gleichkommt, abgeschlossen, ist hierfür die entsprechende Provision zu entrichten.
8. Für die Bonität der von uns vermittelten Kunden übernehmen wir keine Haftung.
9. Wie im Allgemeinen üblich, ist es eine Pflicht des Auftraggebers, die Firma Immobilienbüro Pickhardt unverzüglich über eine Änderung seiner Interessenlage zu informieren. Gleichzeitig verpflichtet sich die Firma Immobilienbüro Pickhardt, den Auftraggeber unverzüglich über eine Veränderung der Marktlage oder über eine Veränderung der Vermarktungschancen zu informieren. Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers berechtigt die Firma Immobilienbüro Pickhardt zum Ersatz ihres sachlichen Aufwandes gegen Einzelnachweis.
10. Die Firma Immobilienbüro Pickhardt darf auch für andere Auftraggeber tätig werden. Die Firma Immobilienbüro Pickhardt ist berechtigt, bei einem Geschäft mit mehreren Vertragspartnern Provisionsvereinbarungen zu schließen.
11. Für Vollkaufleute ist Dresden Erfüllungsort und Gerichtsstand.
12. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages lückenhaft oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Unwirksame oder lückenhafte Regelungen sind durch solche zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem ursprünglichen Vertragswillen der Parteien in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommen.
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